Eine von Bundesverbraucher-Ministerin Ilse Aigner (CSU) beauftragte Studie der Beratungsfirma Evers und Jung bringt eine erstaunliche Handlungsempfehlung zu Tage:
Die Zeitenwende zu mehr Honorarberatung in der Finanzdienstleistung sollte aktiv durch das Verbraucherschutzministerium gestaltet werden.
Mehr Aufklärung, mehr finanzielle Grundbildung, mehr Inanspruchnahme der neuen Verbraucherrechte auf faire, kostentransparente und zielführende Finanzberatung und -planung werden propagiert. Sogar eine Förderung privater Finanzberatung gegen Honorar durch öffentliche Zuschüße wird diskutiert.
Schonungslos geht die Studie auch mit dem aktuellen Status Quo und dem vollständig kontraproduktiven Provisionssystem ins Gericht. Zwar wird sich dieses Vergütungssystem - so die Autoren - noch weiterhin behaupten, es sollte aber dringend reformiert und den Bedürfnissen des Verbrauchers angepasst werden.
Die jüngsten legislativen Maßnahmen, um Beratungsqualität zu fördern und die hohe Fehlerquote bei Finanzentscheidungen zu verringern, seien ein überfälliger erster Schritt, dem jedoch nun schnell weitere konkrete und entscheidende folgen müssen, befinden die Autoren der Studie. Hierzu blicken Sie auch ins angrenzende Ausland (u.a. Großbritannien, Niederlande), in dem bereits leistungsfähige und erprobte Modelle und Prozesse entwickelt wurden, die dem Verbraucher Milliarden Verluste ersparen können.
Die gesamten Vermögensschäden aufgrund defizitärer Finanzberatung in Deutschland werden auf jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt.
Die sehr lesenswerte Studie
"Anforderungen an Finanzvermittler - mehr Qualität, bessere Entscheidungen" (166 Seiten; 3,5 MB) kann hier von der Seite des Verbraucherschutzministeriums (
www.bmelv.de) heruntergeladen werden.
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